Berlin lärmt um Nichts
Hallo, klopft da jemand? In Siemensstadt wird jedenfalls Mieterinnen und Mietern per Aushang verkündet: „Laut Senatsverordnung dürfen Teppiche, Läufer, Treppen- und Türvorleger, Matratzen, Decken und sonstige Einrichtungsgegenstände auf Höfen, in Hofgärten und an anderen in der Nähe von Wohngebäuden liegenden Orten nur freitags von 8 – 13 Uhr und von 15 – 19 Uhr sowie sonnabends von 8 – 13 Uhr ausgeklopft werden.“ (Foto hier) Inzwischen hat sich allerdings etwas Staub über die Sache gelegt. Die entsprechende Verordnung wurde im Juli 1984 außer Kraft gesetzt, teilt die Senatspressestelle auf Nachfrage mit. Bis März 2004 gab es noch in Nachfolgeregelungen verpackte Klopfgeräusche, inzwischen gilt die Lärmschutzverordnung des Landes (Details hier) – diese stellt im Flüsterton fest: „Lärm kann durch Menschen verursacht werden.“ Berlin bleibt inzwischen auf dem Teppich.