Kaum Anzeigen, kaum Kontrolle: Stille Verstöße gegen das Nachweisgesetz?
Seit 2022 sind bei der Arbeitsverwaltung nur 13 Meldungen zu möglichen Verstößen gegen das sogenannte Nachweisgesetz eingegangen. Das hat mit der Realität wenig zu tun. Von Daniel Böldt
Auf dem Berliner Arbeitsmarkt dagegen scheint alles tutti: Seit 2022 sind bei der Arbeitsverwaltung nur 13 Meldungen zu möglichen Verstößen gegen das sogenannte Nachweisgesetz eingegangen. Das verpflichtet Arbeitgeber, zentrale Punkte eines Arbeitsverhältnisses (Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit usw.) schriftlich festzuhalten. Bußgelder wurden bislang nicht verhängt.