Kaum Anzeigen, kaum Kontrolle: Stille Verstöße gegen das Nachweisgesetz?
Seit 2022 sind bei der Arbeitsverwaltung nur 13 Meldungen zu möglichen Verstößen gegen das sogenannte Nachweisgesetz eingegangen. Das hat mit der Realität wenig zu tun. Von Daniel Böldt
Auf dem Berliner Arbeitsmarkt dagegen scheint alles tutti: Seit 2022 sind bei der Arbeitsverwaltung nur 13 Meldungen zu möglichen Verstößen gegen das sogenannte Nachweisgesetz eingegangen. Das verpflichtet Arbeitgeber, zentrale Punkte eines Arbeitsverhältnisses (Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit usw.) schriftlich festzuhalten. Bußgelder wurden bislang nicht verhängt. Dass so wenig Unmut wenig mit der Realität zu tun hat, kann wohl jeder zweite Lieferdienstfahrer bestätigen.
Was steckt dahinter? Die Arbeitsverwaltung verweist auf ein Strukturproblem: Bei einem Verfahren müsse der Name der anzeigenden Personen dem Arbeitgeber offengelegt werden. Viele Arbeitnehmer wollen verständlicherweise anonym bleiben. Der Arbeitsrechtsexperte der Linksfraktion, Damiano Valgolio, sieht auch Versäumnisse bei der Verwaltung. Gerade bei Lieferdiensten nehme „Ausbeutung ohne Arbeitsvertrag“ zu, sagte er dem Checkpoint. Da genüge „eine versteckte Mailadresse auf einer Homepage für die Meldung von Verstößen nicht“.