„Lebensgefährliche Barrieren“: Blindenverein klagt gegen E-Scooter
Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) fordert für E-Scooter feste Stellplätze abseits des Fußgängerweges. Die geparkten Roller seien gefährliche Hindernisse. Von Anke Myrrhe und Margarethe Gallersdörfer.
Einmal noch abbiegen: Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) will an die Sondernutzungsgenehmigungen ran, die Berlin den Anbietern für das Abstellen von Miet-Rollern auf Gehsteigen erteilt hat. Zur Verhandlung im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts, am 1. Oktober um zehn Uhr, würden bereits rund 100 Zuschauer erwartet, sagte Rechtsanwalt Michael Richter dem Checkpoint. Der ABSV hält Abstell-Wildwuchs für rechtswidrig, weil er gerade für blinde und sehbehinderte Menschen „lebensgefährliche Barrieren auf Wegen, die eigentlich sicher sein müssen“ bedeute. „Bei jeder Pizzeria, die auf einem Gehsteig ein paar Tische aufstellen will, wird eine Sondernutzungsgenehmigung genau geprüft. Es gibt Auflagen, und sie muss dafür bezahlen“, sagt Richter. Für E-Scooter fordert der Verband feste Stellplätze – abseits des Trottoirs.