Kritik an Abfrage von Migrationshintergrund der Verwaltungsbeschäftigten
Heute will die Sozialverwaltung die geplante Erforschung der Migrationshintergründe von Landesbeschäftigten erläutern (CP von Donnerstag). CP-Leser Detlef Loy schreibt, dass dieses Vorhaben statt der mutmaßlich guten Absicht der Teilhabe auch deren Gegenteil befördern könnte: Ausgrenzung jener, deren Migrationsgeschichte sich auf amtsdeutsche Kriterien beschränkt. In seiner Familie habe der Enkel – Kind eines Berliners und einer der Liebe wegen nach Berlin gezogenen, längst eingebürgerten Mexikanerin – ebenso einen „Migrationshintergrund“ wie der Sohn seiner deutschen Frau, dessen mexikanischer Vater Deutschland schon vor dessen Geburt wieder verlassen habe. So sei es auch bei zwei Cousins dieses Sohnes, deren mexikanische Mutter seit ihrer Geburt in Hannover lebt und ihnen damit zu ihrer subjektiv durch und durch deutschen Biografie einen amtlichen „Migrationshintergrund“ verpasst. Loy hielte es lieber mit der britischen Praxis, die für dort Geborene keine „Hintergründe“ kenne – ganz gleich, woher ihre Eltern stammten.