Das BA Tempelhof-Schöneberg verstößt gegen den Datenschutz
Das BA Tempelhof-Schöneberg verstößt gegen den Datenschutz – und hat das jetzt auch schriftlich: Bei der Weiterbewilligung von Sozialleistungen wurde
1) ohne nachvollziehbare Begründung verlangt, Kontoauszüge über einen Zeitraum von sechs Monaten einzureichen - zulässig sind grundsätzlich nur drei Monate.
2) nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass Ausgaben geschwärzt werden dürfen - so konnten unerlaubter Weise Rückschlüsse auf u.a.