Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen gehören an die Öffentlichkeit

Sobald Hygienemängel bekannt sind, soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden. Das entschied ein Gericht. Auch der Druck auf Berliner Ämter steigt. Von Julius Betschka

Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen gehören an die Öffentlichkeit
Foto: Thomas Köhler/imago images

Gute Nachrichten für Topfgucker: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in letzter Instanz entschieden, dass Verbraucher ein Recht haben, über Lebensmittelkontrollen informiert zu werden. Das Urteil liegt dem Checkpoint exklusiv vor. Sie erinnern sich vielleicht an den Fall der Neuköllner Großbäckerei Höhn, die wegen himmelschreiender Hygienezustände schließen musste. Im Gesundheitsamt waren die Missstände lange bekannt, die Öffentlichkeit wusste nichts. Diesmal hatte „Real“ dagegen geklagt, dass behördliche Kontrollen auf Anfrage öffentlich gemacht werden – und verloren. Über das Portal „Topf Secret“ des gemeinnützigen Vereins Foodwatch wurden allein in Berlin schon 4000 solcher Abfragen gestellt. Das Urteil sendet auch ein Signal in Richtung Hauptstadtverwaltung: Die meisten der zwölf Bezirke wollten bislang keine Kontrollergebnisse veröffentlichen. Erst auf den Druck der Leib-und-Magen-Aktivisten geben Mitte und Neukölln nun Berichte raus, Charlottenburg-Wilmersdorf will folgen. Die Berliner sollten erfahren, wenn im Kiezmarkt rumgesaut wird. Die Verdauung wird’s danken – mehr gibt’s später auf tagesspiegel.de.