Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen gehören an die Öffentlichkeit
Sobald Hygienemängel bekannt sind, soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden. Das entschied ein Gericht. Auch der Druck auf Berliner Ämter steigt. Von Julius Betschka
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Gute Nachrichten für Topfgucker: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in letzter Instanz entschieden, dass Verbraucher ein Recht haben, über Lebensmittelkontrollen informiert zu werden. Das Urteil liegt dem Checkpoint exklusiv vor. Sie erinnern sich vielleicht an den Fall der Neuköllner Großbäckerei Höhn, die wegen himmelschreiender Hygienezustände schließen musste. Im Gesundheitsamt waren die Missstände lange bekannt, die Öffentlichkeit wusste nichts.