Pannen am Superwahltag: Was nun aus den Einsprüchen gegen das Wahlergebnis in Berlin werden könnte

Während die Wahlpannen unaufgearbeitet bleiben, konstituiert sich derzeit das Abgeordnetenhaus. Dies könnte den Erfolg der Einsprüche mindern. Von Nina Breher.

Pannen am Superwahltag: Was nun aus den Einsprüchen gegen das Wahlergebnis in Berlin werden könnte
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die Wahl in Berlin zum Beispiel: Einen Monat ist sie her, noch immer kommen Pannen ans Licht – manche davon immerhin erfreulich für Einzelne. Ein Wahlhelfer berichtet, 10 Euro zu viel Erfrischungsgeld bekommen zu haben. Erfrischend waren ja auch Teile der Wahlergebnisse. Gegen die kann ab Donnerstag Einspruch erhoben werden – was bekanntlich auch die Landeswahlleitung selbst tun will. Allerdings wird das neue Abgeordnetenhaus, das sich am 4. November konstituiert, ihr zuvorkommen. „Ich gehe davon aus, dass der Einspruch erst nach dem 4. November an den Verfassungsgerichtshof geht“, sagt der Sprecher der Landeswahlleitung Geert Baasen. Es solle aber „innerhalb der genannten Frist“ (ein Monat) erfolgen. Erledigt sich das Problem also vielleicht auf die Berliner Art von selbst – durch Aussitzen? Je mehr das neue Parlament schon gearbeitet und geplant hat, desto eher könnte womöglich die Verhältnismäßigkeits-Prüfung gegen Teil-Neuwahlen ausschlagen. Neben der Landeswahlleitung hat etwa auch die Satirepartei Die Partei angekündigt, Einspruch erheben zu wollen.

In einer Checkpoint-Umfrage geben übrigens 73% an, es wäre ihnen lieber, wenn neu gewählt würde – 4004 haben abgestimmt. Für den Fall der Fälle hat CP-Leser Lutz Rieger schon mal eine Frage: „Wird dann auch Marathon wiederholt?“ Auf der Nürnberger Straße befänden sich zwischen Augsburger und Tauentzien noch Marathon-Schilder – die Straße sei weiterhin Sackgasse. Ein Omen? Und wenn ja: wofür?

Zur Abwechslung eine gute Wahl-Nachricht: Die Wahlbeteiligung unter nicht-deutschen Berliner EU-Bürger:innen sowie unter 16- und 17-Jährigen ist offenbar gestiegen. Das geht aus einer Anfrage von Marcel Luthe hervor, die dem Checkpoint vorliegt. Der hatte zwar nicht danach gefragt, sondern einen Datenfehler bei den Bezirkswahlen vermutet (wer kann’s ihm verübeln?). Die Landeswahlleitung rechnete den „leichten Anstieg der Wahlbeteiligung“ im Vergleich zu 2011 bei den BVV-Wahlen vor. Für diese Wahl sind die beiden Gruppen wahlberechtigt. 2011 wurde die Zahl das letzte Mal vom Amt für Statistik erhoben, damals hatten 49 Prozent der 16- und 17-Jährigen gewählt sowie 11,8 Prozent der Unionsbürgerinnen. Diesmal waren es mehr. Wie hoch wohl der prozentuale Anstieg war? Das steht in der Antwort nicht.