Senat kennt keine Hintergründe: Breitscheidplatz-Opfer von Gedenkfeier ausgeschlossen

Ein Überlebender des Breitscheidplatz-Anschlags wird von einer nationalen Gedenkfeier für Opfer terroristischer Gewalt ausgeschlossen. Warum genau, kann der Berliner Senat nicht sagen. Von Lorenz Maroldt.

Senat kennt keine Hintergründe: Breitscheidplatz-Opfer von Gedenkfeier ausgeschlossen
Foto: dpa / Christoph Soeder

Der zuweilen zweifelhafte Umgang des Senats mit den Betroffenen des Anschlags vom Breitscheidplatz war hier schon öfter Thema – neue Episode: Der Abgeordnete Alexander King wollte wissen, warum eines der Anschlagsopfer (schwere Verletzungen mit Langzeitfolgen) bei der nationalen Gedenkfeier im Auswärtigen Amt für Opfer terroristischer Gewalt als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft und abgewiesen wurde. Die gleichlautende Antwort des Senats auf sieben Fragen dazu:

Der Senat hat hierzu keine Erkenntnisse.“

Vielleicht hatte das Auswärtige Amt ja gute Gründe für seine Ablehnung, vielleicht aber auch weniger gute oder sogar schlechte. Das hier dokumentiere Desinteresse des Senats an einer Aufklärung des Vorgangs (dem Betroffenen verweigerte das AA nach Angaben von King eine Erklärung) lässt jedenfalls begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit ritueller Solidaritätsbekundungen aus der Politik zu: „Ihr seid nicht allein“, „Berlin ist in Trauer vereint“? Das gilt offenbar nicht für alle. (Q: Drucksache 19 / 23 450)