Luthe klagt gegen Maskenpflicht im Parlament
Im Abgeordnetenhaus ist ein Mund-Nasen-Schutz für Politiker inzwischen obligatorisch. Wegen dieser Vorschrift zieht Mandatsträger Marcel Luthe nun vors Verfassungsgericht. Von Lorenz Maroldt
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Zum Wachwerden beginnen wir heute mit einem kleinen Politikrätsel: Welcher aus dem Checkpoint notorisch bekannte Abgeordnete klagt vor dem Verfassungsgericht gegen die partielle Maskenpflicht im Landesparlament (VerfGH 144/20, 144 A/20)? Ok, das war leicht: Es ist der fraktionslose Verbaldiarrhötiker Marcel Luthe (1301 Einträge in der Agh-Dok dieser Legislaturperiode, Stand heute früh) – offenbar hat er Sorge, mit einem Mund-Nasen-Schutz nicht mehr vom Pförtner erkannt zu werden.