Der beschwerliche Weg zur Fußgängerampel
Wunderlich ist der nächste Fall: „Berlins unendliche Geschichte“. Untertitel: „Die Schmöckwitzer Insel-Schule und die Ampel“. Seit 2014 sind dem Senat Bemühungen der Elternvertreter bekannt, auf Höhe der Schule eine Bedarfsampel für Fußgänger zu errichten. Auch ein entsprechender Antrag vom Bezirksamt Treptow-Köpenick wurde (ebenfalls 2014) gestellt. Der erste Antrag wurde abgelehnt, ein zweiter, im Oktober 2018 genehmigt. „Mit einem Bau der Lichtzeichenanlage ist nach derzeitigem Sachstand bis Ende 2019 zu rechnen.“ Ende! 2019!
Um zu verstehen, warum die Errichtung einer Fußgängerampel in Berlin durchaus ein Jahr dauern kann, hier die einzelnen Schritte (Q: Anfrage Stefan Förster, FDP):
Vermessung des Knotenpunktes anfordern/überprüfen, gegebenenfalls Verkehrsbelastungsdaten anfordern, auf dieser Grundlage Aufgabenstellung für die konkrete Planung der Lichtzeichenanlage (LZA) erarbeiten.
Auf dieser Grundlage Angebot für die Ampelanlage (beinhaltet auch die Kostenschätzung) beim Generalübernehmer anfordern, Angebotsprüfung, Mittelbindung, Beauftragung der Ampelanlage.
Planung der Ampelanlage (Straßenbau, Verkehrstechnik, Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange) durch den Generalübernehmer. Einreichung der Unterlagen zur Anhörung/Anordnung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei der VLB (parallel Abstimmung der konkreten Ampelschaltung).
Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die VLB, Freigabe der Unterlagen zur Anhörung gegenüber dem Generalübernehmer.
Anhörungsverfahren durch den Generalübernehmer durchführen, Auswertung der Anhörungsergebnisse, Weiterleitung der Anhörergebnisse an die VLB zur Freigabe für die Erstellung der Anordnungsunterlagen, Endprüfung der Unterlagen nach deren Eingang und Anordnung der Verkehrszeichen und der schalttechnischen Unterlagen der Ampelanlage durch die VLB.
Erstellung des Bauantrages, Prüfung des Bauantrages, Baugenehmigung.
Bau der Anlage.
Prüfung der Abnahmedokumente, bauliche und verkehrliche Abnahme.