Sparvorgaben für Lehrkräfte in 2025: Leisten sich Berliner Schulen zu viele Klassenfahrten?

Schulen hatten bislang große Spielräume für Klassenfahrten. Ab 2025 müssen sie ihre geplanten Schülerfahrten vorher den Schulaufsichten mitteilen, um diese genehmigen zu lassen. Von Anke Myrrhe.

Sparvorgaben für Lehrkräfte in 2025: Leisten sich Berliner Schulen zu viele Klassenfahrten?
Foto: dpa / Markus Scholz

Überall muss gespart werden, da bleibt keine Reise fern. An einigen Schulen ist die Aufregung groß, denn bislang hatten sie große Spielräume für Klassenfahrten. Das könnte sich nun ändern: Die Bildungsverwaltung bestätigte auf Anfrage, dass die Schulen für das Haushaltsjahr 2025 verpflichtet sind, „ihre geplanten Schülerfahrten den zuständigen Schulaufsichten mitzuteilen“. In mindestens einem Fall in Reinickendorf sind Angebote angeblich verfallen, weil die Schulaufsicht nicht rechtzeitig entschied.

Konkret geht es um die Reisekosten für Lehrkräfte, die vom Land übernommen werden. Zwar dementierte ein Sprecher der Bildungsverwaltung, dass hier wegen der Sparvorgaben im Haushalt gekürzt werden müsse, gab aber zu, dass man nun wohl etwas genauer hinsehen werde – wegen der „Verteilungsgerechtigkeit“.

Um wie viel geht’s? „Die Gesamtausgaben für Schülerfahrten werden statistisch nicht erfasst“, schreibt die Bildungsverwaltung aus CP-Anfrage. Allerdings auch das hier: „Die Ausgaben für die Dienstkräfte, die im Rahmen von Schülerfahrten ihre Kosten erstattet bekommen haben, beliefen sich im Haushaltsjahr 2022 auf 758.520,96 Euro und im Haushaltsjahr 2023 auf 1.663.510,51 Euro.“ Mathe mit dem Checkpoint: Im Ergebnis meist gut angelegtes Geld.