Vom „staatlichen Ordnungsanspruch“ bis „Amt mit Herz“: Was sollen Berliner Beamte mit ihrer Kleidung verkörpern?

Von strengen Vorgaben bei Polizei und Ordnungsamt bis zu fehlenden Dresscodes in Bürgerämtern – in Berlin reichen die Regeln zum Erscheinungsbild von klar definiert bis offen. Von Björn Seeling, Valentin Petri und Sönke Matschurek.

Vom „staatlichen Ordnungsanspruch“ bis „Amt mit Herz“: Was sollen Berliner Beamte mit ihrer Kleidung verkörpern?
Foto: IMAGO / Funke Foto Services

Mit Schmink- und Kleidungstipps hat die französische Staatsbahn ihre Mitarbeitenden verärgert. Sie sollten doch bitte „élégance à la française“ verkörpern. Auf die Idee, Eleganz zu verlangen, würde in Berlin wohl keiner kommen. Die BVG macht ihren Mitarbeitern jedenfalls keine Vorgaben zum persönlichen Erscheinungsbild. Komplizierter wird’s bei der Polizei: Beamte dürften sich etwa nicht übermäßig schminken, teilt die Gewerkschaft der Polizei mit. Tattoos sind zwar erlaubt (abgesehen von verfassungsfeindlichen Motiven), aber nicht auf Kopf, Hals und Händen.