Vom „staatlichen Ordnungsanspruch“ bis „Amt mit Herz“: Was sollen Berliner Beamte mit ihrer Kleidung verkörpern?
Von strengen Vorgaben bei Polizei und Ordnungsamt bis zu fehlenden Dresscodes in Bürgerämtern – in Berlin reichen die Regeln zum Erscheinungsbild von klar definiert bis offen. Von Björn Seeling, Valentin Petri und Sönke Matschurek.
Mit Schmink- und Kleidungstipps hat die französische Staatsbahn ihre Mitarbeitenden verärgert. Sie sollten doch bitte „élégance à la française“ verkörpern. Auf die Idee, Eleganz zu verlangen, würde in Berlin wohl keiner kommen. Die BVG macht ihren Mitarbeitern jedenfalls keine Vorgaben zum persönlichen Erscheinungsbild. Komplizierter wird’s bei der Polizei: Beamte dürften sich etwa nicht übermäßig schminken, teilt die Gewerkschaft der Polizei mit. Tattoos sind zwar erlaubt (abgesehen von verfassungsfeindlichen Motiven), aber nicht auf Kopf, Hals und Händen. Trotzdem fand ein Gericht voriges Jahr stichhaltige Argumente, um einer angehenden Beamtin auch Fingertattoos zu erlauben.
Ähnlich anspruchsvoll geht es in den Ordnungsämtern zu: Dienstkleidungsträger „verkörpern letztendlich den staatlichen Ordnungsanspruch“, lässt Friedrichshain-Kreuzberg ausrichten. Bei den Bürgerämtern gibt es wieder andere Prioritäten: „Wir wollen als Amt mit Herz wahrgenommen werden“, heißt es vollmundig aus Reinickendorf. Deshalb gebe es keinen Dresscode – wie auch in anderen Bezirken. Berlin sieht eben immer gut aus.