Witwe des Berliner Fahrradtoten vom Savignyplatz kritisiert Chef der Verkehrspolizei
Berlins oberster Verkehrspolizist sieht bei Radlern auch „Eigenverschulden“, wenn sie tödlich verunglücken – nun fordert eine Hinterbliebene eine Richtigstellung. Von Ann-Kathrin Hipp

Ein Geisterrad in Berlin-Charlottenburg erinnert an den im Februar 2020 bei einem Verkehrsunfall getöteten Radfahrer. Foto: Kitty Kleist-Heinrich
Zur lebenswerten Stadt gehört auch, dass sich der Mensch frei und sicher durch sie bewegen kann. Anlässlich der Fahrrad-Schwerpunkt-Kontrollen der vergangenen Woche hatte Berlins oberster Verkehrspolizist erklärt, dass bei den 17 Fahrradtoten im Jahr 2020 „zu einem großen Teil auch das Eigenverschulden unfallursächlich“ gewesen sei (CP vom Mittwoch).
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