„Absteigen und schieben“: 81-jährige Gehwegradlerin kritisiert Polizei für Bußgeld
Die Polizei kassiert ein Bußgeld von 25 Euro von einer 81-jährigen Radfahrerin für das Fahren auf einem Gehweg in Lankwitz. Diese zweifelt nun an der Verhältnismäßigkeit der Strafe. Von Anke Myrrhe.
Etwas anders behandelt fühlte sich auch eine 81-jährige Radfahrerin, die ihre Empörung nebst 25-Euro-Bußgeld-Beleg direkt an Polizeipräsidentin Barbara Slowik schickte. Seit Monaten befinde sich in der Lankwitzer Mozartstraße eine Baustelle mit gesperrter Straße und der Möglichkeit, einen beengten Gehweg zu benutzen. „Für Fahrräder ist keine Ausweich- oder Alternativroute vorhanden, sodass (…) der Gehweg benutzt wird, soweit die Fußgängersituation es erlaubt.“ Am 8. August nun „lauerten, so empfand ich es, an die 6 Polizistinnen, gut hinter der Absperrung versteckt, auf Radfahrerinnen, um das Bußgeld von 25 Euro abzukassieren“, schreibt die Leserin. „Ich bitte zu bedenken, ob dies der richtige Umgang mit Bürgern ist und ob nicht nach einer erstmaligen Kontrolle eine polizeiliche Ermahnung ausgereicht hätte.“
Auf Checkpoint-Anfrage antwortet die Polizei, es habe „Beschwerden der Anwohnenden über das Fahrverhalten von Fahrrad- und Motorradfahrenden (verbotswidriges Befahren des Gehweges)“ gegeben. Für Radfahrende bestünde die Möglichkeit, „vom Rad abzusteigen und das Fahrrad an der Baustelle vorbei über den Gehweg zu schieben“.
Tja, wie immer ändert sich die Perspektive beim Wechsel des Verkehrsmittels. Womöglich waren nicht alle nur mit der Maßgabe „soweit die Fußgängersituation es erlaubt“ auf dem Gehweg gefahren. Ob es für die Kontrolle drei (Angabe der Polizei) bis sechs (Angabe der Radlerin) Polizistinnen braucht, und Berlin womöglich dringendere Probleme hat, müssen Sie selbst entscheiden.
Was meinen Sie: Sollten Gehwegradler härter bestraft werden?