Berlin gibt bekannt: Wahlen auch mit abgelaufenem Ausweis möglich
Kein Wahlchaos durch Berliner Verwaltungsdesaster: 74 Tage vor der Bundes- und Landtagswahl haben die Berlinerinnen und Berliner die Sicherheit, auch mit abgelaufenem Personalausweis ihr demokratisches Grundrecht ausüben und ihre Stimme abgeben zu dürfen. Das bestätigte der Geschäftsstellenleiter der Landeswahlleiterin, Geert Baasen, am Dienstag. Egal, ob gültig oder abgelaufen – ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild reiche aus. Neu-Berliner:innen sollten sich bis zum 15. August ummelden. Bezirksämtern bearbeiten dieses Anliegen „vordringlich“.