Kaum verkaufsoffene Sonntage in Berlin: Chef des Handelsverbands wirft Arbeitssenatorin Arbeitsverweigerung vor
Der Handelsverband fordert mehr verkaufsoffene Sonntage. Die Verwaltung nennt fehlenden Rechtsanspruch und die Senatorin verweist auf verfassungsrechtliche Grundlagen. Von Anke Myrrhe.
gehörten Sie auch zu den Verzweifelten, die sich gestern an einem der Bahnhöfe noch schnell fürs Sonntagsessen versorgt haben?
Im Edeka im Bahnhof Südkreuz war wie jeden Sonntag panisches Gedränge wie im Schlussverkauf der Vorweihnachtszeit. Zeitweise bildeten sich lange Schlangen bereits vorm Eingang. Wie fast jede Woche musste der Zugang beschränkt werden. Als ginge es hier ums Berghain oder die neuesten Labubu-Plüschmonster und nicht um ein paar Zwiebeln und ein Pfund Hack. Tja, könnte man doch nur den großen neuen Laden im Neubau an der Hedwig-Dohm-Straße öffnen, wenige Meter entfernt, aber leider nicht im Bahnhof gelegen.
Die Provinzialität des deutschen Ladenöffnungsgesetzes trifft auch so manchen internationalen Gast der Berlinale hart. „Everything closed?“ Well, so ist das hier. Da darf selbst der Späti keine Milch anbieten, egal wie spät.
Trotz dieses hochrichterlich bestätigten Heiligtums der Deutschen kann Berlin Sondergenehmigungen erteilen, immer gekoppelt an Großereignisse. Im ersten Halbjahr allerdings wurden nur zwei Sonntage genehmigt: im Januar während der Grünen Woche und zur Fête de la Musique am 21. Juni. Die Berlinale ist offenbar nicht Großereignis genug.
Das ärgert Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg. „Es kann doch nicht sein, dass ausgerechnet die Arbeitssenatorin Arbeitsverweigerung begeht“, sagte er dem Checkpoint. Cansel Kiziltepe (SPD) sei „alles zu riskant“, schimpft Busch-Petersen. „Statt der acht möglichen verkaufsoffenen Sonntage billigt sie uns nur vier pro Jahr zu.“ Die Sonntagsöffnungen brächten der Stadt Millionen an Steuereinnahmen und lohnten sich durch Zulagen auch für die Beschäftigten. „Zig europäische Metropolen haben bessere Sonntagsregelungen, ohne asoziale Ausbeuterhöllen zu sein“, sagt Busch-Petersen. „Wir überregulieren. Um unsere Innenstädte zu retten, müssen wir aufhören, sie zu diskriminieren.“
Die Verwaltung teilt mit, einen Rechtsanspruch auf acht verkaufsoffene Sonntage im Jahr gebe es nicht. „Das wird leider oft missverstanden. Es muss ein öffentliches, begründetes Interesse vorliegen – und kein wirtschaftliches.“
Und die Senatorin selbst? Winkt gelangweilt ab. Das sei ein Dauerthema, sagte Kiziltepe dem Checkpoint. „Wirtschaftliche Gründe zählen in der Rechtsprechung nicht, es gelten verfassungsrechtliche Grundlagen.“ Und da sei das Grundgesetz eindeutig: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Und das gilt bekanntlich für alle. „Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten dürfen. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn sie rechtssicher sind.“ Schöne Grüße an alle Busfahrerinnen, Zugbegleiter, Krankenpfleger, Ärztinnen, Kellnerinnen, Köche … und Checkpoint-Autorinnen.
Die Liste aller Supermärkte, die sonntags geöffnet haben, finden Sie übrigens hier. Ein offizieller Service des Landes Berlin. Fast so schön wie Sonntagsruhe.