Gegen „erhebliche und überflüssige Belastung“: Plakatieren im Berliner Wahlkampf soll früher erlaubt sein

Am 20. September findet die nächste Abgeordnetenhauswahl in Berlin statt. Jedes Mal ist das Wettrennen der Parteien um die besten Laternenpfähle für ihre Kandidaten vorprogrammiert. In diesem Jahr soll das Plakatieren etwas früher erlaubt sein. Von Valentin Petri.

Gegen „erhebliche und überflüssige Belastung“: Plakatieren im Berliner Wahlkampf soll früher erlaubt sein
Foto: Imago / IPON

Übermüdet wollen Berlins Parteien in diesem Jahr nicht in den Wahlkampf starten. Der geht ja erst so richtig los, wenn überall Plakate hängen. Jedes Mal aufs Neue liefern sich die Parteien ein Wettrennen um die besten Laternenpfähle für ihre Kandidaten-Poster.

Nach dem Straßenverkehrsgesetz dürfen die Plakate frühestens sieben Wochen vor dem Wahltag hängen. Am Stichtag beginnt dann spätestens um null Uhr das Hauen und Stechen um die Pfostenplätze. Diese Strapazen möchten CDU und SPD ihren wahlgestressten Parteimitgliedern offenbar nicht mehr zumuten. Die Koalitionäre planen deshalb eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, um die Plakate-Frist auf eine angenehmere Uhrzeit vorzuziehen.

Für die ehrenamtlich Wahlkämpfenden sei der nächtliche Sprint um die Plakatplätze eine „erhebliche und überflüssige Belastung“, heißt es in dem Antrag aus dem Verkehrsausschuss. Ohnehin werde die mitternächtliche Frist oft nicht eingehalten, weil das Ordnungsamt zu dieser späten Stunde kaum kontrolliere.

Stattdessen soll künftig erlaubt sein, mit dem Plakatieren schon am Vortag der Sieben-Wochen-Frist um 12 Uhr zu beginnen. Die prominentesten Laternenpfähle werden dann wohl spätestens ab 7 Uhr in der Früh von denjenigen belagert, die erst die besten Plätze für sich einnehmen wollen. Und danach die Menschen.