Gegen „erhebliche und überflüssige Belastung“: Plakatieren im Berliner Wahlkampf soll früher erlaubt sein
Am 20. September findet die nächste Abgeordnetenhauswahl in Berlin statt. Jedes Mal ist das Wettrennen der Parteien um die besten Laternenpfähle für ihre Kandidaten vorprogrammiert. In diesem Jahr soll das Plakatieren etwas früher erlaubt sein. Von Valentin Petri.
Übermüdet wollen Berlins Parteien in diesem Jahr nicht in den Wahlkampf starten. Der geht ja erst so richtig los, wenn überall Plakate hängen. Jedes Mal aufs Neue liefern sich die Parteien ein Wettrennen um die besten Laternenpfähle für ihre Kandidaten-Poster.
Nach dem Straßenverkehrsgesetz dürfen die Plakate frühestens sieben Wochen vor dem Wahltag hängen. Am Stichtag beginnt dann spätestens um null Uhr das Hauen und Stechen um die Pfostenplätze. Diese Strapazen möchten CDU und SPD ihren wahlgestressten Parteimitgliedern offenbar nicht mehr zumuten.