Neuer Datenschutzbericht: Aus privaten Gründen haben mehrere Mitarbeiter die Berliner Polizeidatenbank angezapft

Private Anfragen in dienstlichen Datenbanken werfen kein gutes Licht auf Strafverfolgungsbehörden. Das zeigt der Jahresbericht der Datenschutzbeauftragten. Von Margarethe Gallersdörfer und Lorenz Maroldt

Neuer Datenschutzbericht: Aus privaten Gründen haben mehrere Mitarbeiter die Berliner Polizeidatenbank angezapft
Heimlich Adressen oder Telefonnummer in internen Verzeichnissen nachschlagen? Das sollte ein Polizist besser lassen. Foto: Britta Pedersen / dpa

Für Adressabfragen ist Meike Kamp als Berliner Beauftragte für Datenschutz ebenso zuständig wie für die Informationsfreiheit. Deshalb nehmen wir uns hier die Freiheit, im Checkpoint schon mal vorab darüber zu informieren, was in Kamps Jahresbericht 2022 steht (170 Seiten, wird im Laufe des Tages offiziell vorgestellt):
 
+ Die gute Nachricht: Es gab 2022 etwas weniger Eingaben und Pannen (was aber vor allem mit dem Vergleich zu den Pandemiejahren zu tun hat).
 
+ Verhängt wurden Bußgelder in Höhe von 716.575 Euro bei vier Anordnungen, sieben Warnungen und 269 Verwarnungen gegenüber privaten und öffentlichen Stellen.
 
Ob das folgende Zitat aus dem Bericht eine gute oder schlechte Nachricht ist, entscheiden Sie selbst – es kommt auf die Betonung und die innere Haltung an (ist Ihre Kaffeetasse gerade halbvoll oder halbleer?):
 
Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nimmt langsam Fahrt auf.“
 
Oder:
 
Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nimmt langsam Fahrt auf.“
 
Besonders interessant sind die Seiten 114 und 115 – hier wird beschrieben, wie Angehörige der Polizei aus privaten Gründen die Datenbanken ihrer Behörde anzapfen, um sich illegal Informationen über Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde sowie Nachbarn zu beschaffen.