Neuer Datenschutzbericht: Aus privaten Gründen haben mehrere Mitarbeiter die Berliner Polizeidatenbank angezapft

Private Anfragen in dienstlichen Datenbanken werfen kein gutes Licht auf Strafverfolgungsbehörden. Das zeigt der Jahresbericht der Datenschutzbeauftragten. Von Margarethe Gallersdörfer und Lorenz Maroldt

Neuer Datenschutzbericht: Aus privaten Gründen haben mehrere Mitarbeiter die Berliner Polizeidatenbank angezapft
Heimlich Adressen oder Telefonnummer in internen Verzeichnissen nachschlagen? Das sollte ein Polizist besser lassen. Foto: Britta Pedersen / dpa

Für Adressabfragen ist Meike Kamp als Berliner Beauftragte für Datenschutz ebenso zuständig wie für die Informationsfreiheit. Deshalb nehmen wir uns hier die Freiheit, im Checkpoint schon mal vorab darüber zu informieren, was in Kamps Jahresbericht 2022 steht (170 Seiten, wird im Laufe des Tages offiziell vorgestellt):
 
+ Die gute Nachricht: Es gab 2022 etwas weniger Eingaben und Pannen (was aber vor allem mit dem Vergleich zu den Pandemiejahren zu tun hat).
 
+ Verhängt wurden Bußgelder in Höhe von 716.575 Euro bei vier Anordnungen, sieben Warnungen und 269 Verwarnungen gegenüber privaten und öffentlichen Stellen.
 
Ob das folgende Zitat aus dem Bericht eine gute oder schlechte Nachricht ist, entscheiden Sie selbst – es kommt auf die Betonung und die innere Haltung an (ist Ihre Kaffeetasse gerade halbvoll oder halbleer?):
 
Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nimmt langsam Fahrt auf.“
 
Oder:
 
Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nimmt langsam Fahrt auf.“
 
Besonders interessant sind die Seiten 114 und 115 – hier wird beschrieben, wie Angehörige der Polizei aus privaten Gründen die Datenbanken ihrer Behörde anzapfen, um sich illegal Informationen über Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde sowie Nachbarn zu beschaffen. Private Anfragen in dienstlichen Datenbanken stellte Kamps Behörde auch in Jobcentern sowie Landes- und Bezirksämtern fest. Verwarnt wurde auch eine Partei, die gegen Datenschutzbestimmungen verstieß. Da hat die Digitalisierung also eher schnell Fahrt aufgenommen.
 
Nachträglich teuer könnte der Bundestagswahlkampf für den CDU-Bezirksverband Steglitz-Zehlendorf werden: Wegen verschiedener Datenschutzverstöße bei personalisierter Testimonial-Werbung für einen Kandidaten prüft die Behörde „derzeit die Verhängung eines Bußgelds“. Entsprechenden Ärger hatte es im Zusammenhang mit der Kampagne des Abgeordneten Thomas Heilmann gegeben (hier nachzulesen) – Name der Partei und des Kandidaten werden im Bericht nicht genannt.
 
Was nicht Schule machen sollte: die Schule. Lapidar stellt der Bericht fest, dass hier „in weiten Teilen Stillstand“ herrscht: „Die Bildungsverwaltung holte die angebotene Beratung zu vielen datenschutzrechtlichen Themen entweder nicht ein oder nahm die Empfehlungen nicht auf.“
 
Und ein Totalausfall ist in Berlin das Transparenzgesetz – die Aufsichtsbehörde stellt hierfür fest: „letztendlich erneut gescheitert“. Den Zugang zu amtlichen Informationen „setzen die Verwaltungen oft nur unzureichend um“ (S. 142). Wie gut, dass es da den Checkpoint gibt, der oft mehr weiß und verrät, als es der Politik recht ist.