Wahlprüfungsverfahren

es war ein Tag, der das politische Berlin nachhaltig verändern wird. Rund ein Jahr nach der Abstimmung zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten scheint so gut wie festzustehen: Die Berlinerinnen und Berliner müssen noch einmal wählen – und zwar alle! Das Landesverfassungsgericht hat gestern während einer Anhörung eine erste Einschätzung zu den Beschwerden über die Chaos-Wahl 2021 abgegeben – und sie trifft die Stadt ins Mark.

„Nur eine vollständige Wiederholung der Wahl kann einen verfassungskonformen Zustand herbeiführen“, sagte die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting in Bezug auf die zahlreichen und gut dokumentierten Wahlpannen.