Berlin lockert Lärmschutzregeln für Mittsommer sowie Vorabende von 1. Mai und 3. Oktober

Radau beim Reinfeiern ist in der Hauptstadt ab diesem Jahr erlaubt – zumindest was Großveranstaltungen im Freien am 30. April und am 2. Oktober angeht. Auch die Fête de la Musique soll von der Neuregelung profitieren. Von Anke Anke Myrrhe.

Berlin lockert Lärmschutzregeln für Mittsommer sowie Vorabende von 1. Mai und 3. Oktober
Foto: Imago / Votos-Roland Owsnitzki

Maikrawalle im engeren Sinne bleiben verboten, aber Radau beim Reinfeiern ist neuerdings erlaubt: Der Senat hat die Lärmschutzverordnung geändert, um am 30. April und 2. Oktober „die Durchführung geräuschintensiver Veranstaltungen im Freien bis Mitternacht“ zu ermöglichen. Das gleiche gilt für den 21. Juni, „soweit der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag ist“ – zugunsten der Fête de la Musique und ihrer Besucher.