Keine Ausnahmegenehmigung zum Parken: Berliner Ordnungsämter müssen sich auch Knöllchen ausstellen

Einige Beschäftigte der Berliner Ordnungsämter finden ihre Arbeit nicht angemessen gewürdigt. Es gibt nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung beim Parken ihrer Dienstfahrzeuge. Von Lorenz Maroldt.

Keine Ausnahmegenehmigung zum Parken: Berliner Ordnungsämter müssen sich auch Knöllchen ausstellen
Auf der Suche nach Parksündern muss auch das Ordnungsamt ordentlich parken. / Foto: dpa / Wolfram Steinberg

20 Jahre Ordnungsämter – welch eine Leistung für Berlin! Und Sie sind Teil des Erfolgs!“ steht auf dem Schreiben des Regierenden Bürgermeisters an die Beschäftigten. Es trägt das Datum vom 26. Juli, wurde aber zum Teil erst im Herbst zugestellt – offenbar waren die dazugehörigen Bärchen-Anstecker ausgegangen.

Leider wird Ihre Freundlichkeit nicht immer erwidert“, heißt es in dem Schreiben – aber das sahen manche ausgerechnet durch die Botschaft Wegners bestätigt: Von „ollen Kamellen“ und „Phrasen“ ist die Rede, einige Beschäftigte halten Ihre Arbeit grundsätzlich nicht angemessen gewürdigt („Wir werden vom Senat oft übersehen“) und hätten sich mal eine Einladung gewünscht.