Wegner muss Auskunft über seine Beziehung im Senat geben

Wo die Liebe hinfällt, ist natürlich ihre Sache. Manchmal aber haben Ort und Zeit große Auswirkungen nicht nur für die Verliebten selbst. Etwa dann, wenn die Liebe mitten hinein in den Berliner Senat plumpst. Die Senatskanzlei muss nun mehr Transparenz zur Paarbeziehung zwischen dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) schaffen. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Behörde zu Angaben darüber, wann Wegner die Chefin des Presse- und Informationsamts Christine Richter erstmals darüber informiert hat, dass er mit der Senatorin eine private Beziehung unterhält. Das Gericht gab damit einer Tagesspiegel-Klage teilweise statt; der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Wegner hatte Anfang des Jahres über einen Anwalt bekannt gegeben, dass Günther-Wünsch und er sich im Herbst 2023 entschieden hätten, miteinander eine Beziehung einzugehen. Möglich erscheint allerdings auch, dass eine solche Beziehung zwischen beiden bereits im April bestanden hat, als Wegner seine Parteikollegin auf den Senatorenposten berief. Gemeinsame Fahrten in Wegners Dienstwagen schon im Frühjahr 2023 legen nahe, dass Günther-Wünsch den Regierenden damals aus privaten Motiven heraus begleitet haben könnte. Die Senatorin hat sich dazu bisher nicht geäußert. Wegner hatte betont, er habe den Senat ausschließlich nach fachlicher Expertise zusammengestellt.

Wo die Liebe hinfällt, kann man natürlich nie wissen. Die Frage, wann und wie genau sie das getan hat, kann aber durchaus entscheidend sein – nicht nur für die Verliebten selbst, sondern manchmal sogar für die Öffentlichkeit.

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