Stärken des "Berliner Prinzips"

An die Zukunft des „Ordnungsamts Online“ glaubt zumindest Checkpoint-Leser Martin Lehmann wohl nicht mehr. Am 24. Oktober hat er dort gemeldet, dass am Alexanderufer in Mitte fünf Autos den Fahrradweg zugeparkt hatten. Am 17. November, fast vier Wochen später, erhielt er folgende Antwort: „Bedauerlicherweise kann Ihre Meldung aufgrund anderweitiger Prioritätensetzung zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung unter Beachtung der derzeit dafür zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten und begrenzten Ressourcen im Außendienst aus Opportunitätsgründen nicht gezielt verfolgt werden. Im Rahmen der routinemäßigen Aufgabenerfüllung ist das Ordnungsamt im regulären Dienstbetrieb (06.30 Uhr - 22.00 Uhr) bemüht, Verstöße festzustellen und ggf. eine Ahndung herbeizuführen.“

Checkpoint-Lexikon: Opportunität, die. Zweckmäßigkeit in der gegenwärtigen Situation. Ob die vier Wochen nach der Anzeige wohl noch dieselbe war? Sinnvoll also, die Sache einfach als „erledigt“ zu markieren (in Fachkreisen bekannt als „Berliner Prinzip“). „Der Status Ihrer Meldung wird systembedingt auf ‚erledigt‘ gesetzt. Auch wenn es nunmehr zu keiner weiteren Bearbeitung Ihrer Meldung gekommen ist, hoffe ich, Ihnen aufgezeigt zu haben, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird und eine umgehende Prüfung Ihrer Meldung erfolgte.“ Checkpoint-Lexikon: Umgehend. Ohne eine Verzögerung; unverzüglich... ach, lassen wir das. Da fühlt man sich als Bürger doch prima betreut und ermutigt. Während ein armer Ordnungsamt-Mitarbeiter (mehr dazu unten) dieses behördliche Kauderwelsch in seinen alten Rechner getippt hat, hätte er auch einfach kurz den Abschleppdienst rufen können. Aber das ist sicher zu einfach gedacht. Und dann hätten wir hier ja auch nix mehr zu tun.