Mehrere 10.000 Berliner betroffen: Bürger verlieren bei Wiederholungswahl wegen Umzug ihr Stimmrecht

Die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus: Zahlreiche Wahlberechtigte verlieren ihr Stimmrecht bei der Wahl für den 20. Deutschen Bundestag. Von Daniel Böldt

Mehrere 10.000 Berliner betroffen: Bürger verlieren bei Wiederholungswahl wegen Umzug ihr Stimmrecht
Die Teil-Wiederholungswahl fällt im Februar für viele Wahlberechtigte in der Hauptstadt aus. Foto: IMAGO / Emmanuele Contini

Die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl wird politisch kaum Folgen haben, treibt aber dennoch manch eigenartige Blüten. Eine der gravierendsten ist, dass zahlreiche Wahlberechtigte ihr Stimmrecht für den 20. Deutschen Bundestag durch Teil-Wahlwiederholung verlieren.

Das betrifft all jene, die am 26. September 2021 in einem Wahlbezirk wohnten, der nun wiederholt wird, inzwischen aber woanders wohnen, konkret: in einem Wahlbezirk, der nicht wiederholt wird.