Um Widerspruch zu umgehen: Pankow sperrt Stargarder Straße, und zwar „sofort“
Normalerweise darf bei Sperrungen Widerspruch eingelegt werden, der die Umsetzung erheblich verzögern würde – Pankow umkurvt den Rechtsstaat mit sofortiger Vollziehung. Von Lorenz Maroldt.
Per „sofortiger Vollziehung“ hat der Bezirk Pankow einen neun Meter langen Abschnitt der Stargarder Straße „als öffentliches Straßenland teileingezogen“. Und wozu die Eile? Na, damit ein möglicher Widerspruch „keine aufschiebende Wirkung“ hat. Im Amtsblattdeutsch (S. 3825) liest sich das so:
„Die sofortige Vollziehung der Teileinziehung ist erforderlich, da sonst die als erforderlich und abwägungsgerecht angesehene Kraftfahrzeug-Durchfahrtsperre über einen nicht absehbaren Zeitraum wegen eines eingelegten Rechtsbehelfs nicht umgesetzt werden kann.“
Tja, lästige Sache, so ein Rechtsstaat – ständig steht man mit seinen schönen Vorhaben zum „öffentlichen Wohl“ im selbst verursachten Bürokratiestau.