Amt, aber unglücklich

Ob digital oder analog - Kraft beweist man in Berlin ohnehin durchs Ruhigbleiben - eine Geduldsprobe bleibt deshalb auch die folgende Geschichte aus der Reihe „Amt, aber unglücklich“: Das Amtsgericht Lichtenberg soll einen 18-jährigen Autisten nach einer Stunde Wartezeit von der Rechtsantragsstelle zu einer Beratungsstelle nach Neukölln verwiesen haben, weil der Gesetzesgeber eine vorherige Beratung vorsehe. Das Argument, dass der junge Mann überfordert sei und einen konstanten Rechtsbeistand benötige, habe die Sachbearbeiterin nicht interessiert. „Beratungsscheine kosten den Staat viel Geld, da gibt es keine Ausnahme.“ Im Berliner System der organisierten Unverantwortlichkeit wird Inklusion großgeschrieben.
Apropos Inklusion: Zumindest die Hohenzollerngruft im Berliner Dom soll im Rahmen der 2019 anstehenden Sanierung barrierefrei ausgebaut werden.
Weniger erfreulich: 24.640 Anzeigen wurden im Jahr 2016 erstattet, weil Autos unberechtigterweise auf Behindertenparkplätzen parkten. (Anfrage: MdA Seerig)