Wiederbelebung des totgesagten Kleingartenschutzgesetzes? Rot-Grün-Rot startet neuen Versuch, um Schrebergärten zu retten

Parlamentarier von SPD, Grünen und Linker fordern vom Senat ein juristisches Gutachten. Knackpunkt: Rechtssicherheit hinsichtlich konkurrierender Bundesgesetze. Von Christian Latz

Wiederbelebung des totgesagten Kleingartenschutzgesetzes? Rot-Grün-Rot startet neuen Versuch, um Schrebergärten zu retten
Lauben, wie hier in der Kolonie Rehberge, können wieder Hoffnung schöpfen auf ein Kleingartenschutzgesetz. Foto: Imago/Müller-Staufenberg

Gibt’s nochmal Hoffnung für Laubenpieper? Das angedachte Kleingartenschutzgesetz schien wegen rechtlicher Zweifel schon so tot wie der Rasen nach dem letzten Dürre-Sommer. Jetzt versucht die rot-grün-rote Koalition einen neuen Anlauf. Die Parlamentarier von SPD, Grüne und Linke fordern den Senat auf, „mithilfe von externer juristischer Expertise ein Gutachten zu erstellen“, das herausfinden soll, wie ein solches Gesetz zum Schutz der Kleingartenflächen „rechtssicher umgesetzt werden kann, ohne in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes einzugreifen“, heißt es in einem Antrag, der dem Checkpoint vorliegt. Denn das ist der große Haken, weswegen schon in der letzten Legislaturperiode der Senat das zarte Pflänzchen Hoffnung der Abgeordneten und Gärtner vertrocknen ließ. Ob ein Blick von außen über den Gartenzaun daran etwas ändert? Oder ist die Sache nur als Sofort-Dünger für den Wahlkampf gedacht? Eine tote Blume wird jedenfalls auch mit extra Wässern nicht mehr lebendig.