Genossenschaften fürchten Enteignung wider Willen durch Volksentscheid
Die CDU und das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ beharken sich jetzt gegenseitig per Anwalt wegen der Frage, ob Genossenschaften von der geforderten Enteignung wirklich ausgenommen sind – was die Initiatoren versichern, aber sowohl CDU-Mann Mario Czaja als auch die betroffenen Genossenschaften bestreiten. Die Frage wäre im Ernstfall existenziell für etwa 140.000 GenossInnen, die zurzeit für durchschnittlich 5,70 Euro/m2 wohnen. Der Vorstand einer Genossenschaft warnt, das Gesetz würde erst nach erfolgreichem Volksentscheid vom Abgeordnetenhaus formuliert – böse Überraschung nicht ausgeschlossen. Ein Fachanwalt vermutet, dass Genossenschaften unvermeidlich von den Enteignungsplänen betroffen wären. Davon abgesehen halte er das ganze Vorhaben für verfassungswidrig.