Ab 1. September dürfen E-Roller in Berlin nicht mehr auf den Gehwegen rumliegen

Jetzt aber: Kunst oder Weg? Letzteren sieht man in Berlin vor lauter E-Roller-Rumliege-Kunst manchmal kaum noch. Jetzt stöhnen Sie bitte nicht! Ich habe wirklich gar nichts gegen diese Teile. Aber auch die Verkehrsverwaltung hat inzwischen erkannt, dass eine Verkehrswende, die sich auf den ersten Blick vor allem in chaotischen Zuständen ausdrückt, zu vielen zu wenig erstrebenswert scheint. Ab 1. September gelten also neue Regeln – und die haben es in sich. Beim Abstellen von E-Rollern muss künftig eine „Restwegbreite“ (das merken wir uns fürs Behördle!) von 2,30 Metern eingehalten werden, der Fluss des Verkehrs darf nicht mehr beeinträchtigt, an Haltestellen und in der Nähe von Kreuzungen nicht mehr geparkt werden. Das ordnungsgemäße Abstellen muss künftig dokumentiert werden. Je Anbieter sollen alle 50 Meter nur je vier Fahrzeuge erlaubt sein. Ein Viertel der Flotte muss zudem stets außerhalb des S-Bahnrings angeboten werden. Was Polizei und Ordnungsämter daran kritisieren? Das hat Checkpoint-Kollege Christian Latz aufgeschrieben.