Verkehrssenatorin verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung

Plakate für Bettina Jarasch (Grüne) sind nicht überall erlaubt, wo sie hängen. Allerdings ist verkehrt angebrachte Wahlwerbung weder neu noch selten. Von Daniel Böldt und Lorenz Maroldt 

Verkehrssenatorin verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung
Spitzenkandidatin Jarasch stellt die Kampagne der Grünen zur Berlinwahl-Wiederholung vor. Foto: Christophe Gateau/dpa

Gestern sind wir hier bereits in die Tiefen des Berliner Straßengesetzes eingestiegen und haben gelernt, dass das Anbringen von Wahlwerbung „an Verkehrseinrichtungen“ verboten, an Laternen wiederum erlaubt ist. Das lässt natürlich Spielraum. Daher die Frage an die Verkehrsverwaltung: Was ist mit, sagen wir, einer Laterne mit angeschraubtem Vorfahrtsschild? Antwort: „An allen Masten, an denen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angebracht sind, also auch an Lichtmasten mit Verkehrszeichen, darf keine Wahlwerbung angebracht werden.“

Okay, okay. Dann ein kurzer Blick auf den Berkaer Platz in Schmargendorf: Bettina Jarasch, Chefin der Verkehrsverwaltung und Spitzenkandidatin der Grünen, lächelt an einer Laterne, ein paar Zentimeter unter einem, Sie ahnen es, angeschraubten Vorfahrtsschild. Oder hier, Mecklenburgische Straße in Wilmersdorf: Jarasch knapp unter einem Halteverbotsschild. Kurzum: Der Wahlkampf der für Verkehr zuständigen Senatorin verstößt gleich mehrfach gegen das Straßengesetz.

Zu Jaraschs Ehrenrettung: Falsch aufgehängte Plakate sind weder neu noch eine Seltenheit. Der Charlottenburg-Wilmersdorfer Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) schätzt, dass „etwa 20 Prozent der Plakate aller Parteien falsch hängen“. Bisher hätten ihn keine Beschwerden erreicht. „Wir sind dabei, nachzuschauen, wie die Wahlplakte aufgehängt wurden“, sagte Schruoffeneger dem Checkpoint.