„Im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgesehen“: Russische Immobilien in Berlin werden vorerst nicht beschlagnahmt

Knapp zwanzig Immobilien sind berlinweit im Besitz der Russischen Föderation – doch eine Beschlagnahmung sei derzeit nicht möglich, ergab eine Grünen-Anfrage. Von Lorenz Maroldt.

„Im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgesehen“: Russische Immobilien in Berlin werden vorerst nicht beschlagnahmt
Foto: Jens Kalaene/dpa

Apropos russischer Hintergrund: 17 Wohn- und Gewerbeimmobilien sind berlinweit im Besitz der Russischen Föderation, 13 davon in Mitte. Was damit passiert? Erstmal nichts. „Das Instrument der Beschlagnahme von Wohn-/und oder Gewerbeimmobilien ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgesehen. Es besteht immer die Möglichkeit, im Rahmen von Bundesratsinitiativen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verändern oder zu ergänzen“, antwortet der Senat auf eine Anfrage von Katrin Schmidberger (MdA Grüne).