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Wie’s in Berlins Kitas und Schulen weitergeht

Vorsicht ist besser als Nachsicht und das Aufpassen fängt bei den Kleinsten an. Wie genau da was geregelt wird, entscheiden Senat und Bezirke in Berlin im Moment tagesaktuell und mit etwas Glück für die Betroffenen auch immer wieder anderes. Fest steht (Stand Donnerstagmorgen): Vom 27. April an haben mehr Familien Anspruch auf die Notbetreuung ihrer Kinder in Kitas oder Grundschulen – nur noch ein Elternteil muss als systemrelevant gelten (die entsprechende Liste wurde erweitert) und auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Betreuung.