Juristin hält Pop-up-Radwege für rechtmäßig – auch ohne Corona-Pandemie

In 14 Tagen will der Verkehrssicherheitsrat über das Schicksal der gelben Pop-up-Spuren entscheiden. Jetzt hat eine Berliner Juristin Argumente für ihre Verstetigung geliefert. Von Stefan Jacobs

Juristin hält Pop-up-Radwege für rechtmäßig – auch ohne Corona-Pandemie
Foto: Jörg Carstensen/dpa

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat will sich auf einer Fachkonferenz in 14 Tagen mit den Pop-Up-Spuren befassen. Als Expertin avisiert ist auch die auf öffentliches Recht spezialisierte HU-Juristin Charlotte Heppner, die bereits im Mai nach eingehendem Studium der Rechtslage befand, man brauche „weder Corona noch das Mobilitätsgesetz für die Einrichtung der temporären Radwege“.