BVG entschuldigt sich nicht für mutmaßlichen Busunfall
Unter die Räder kommt man in Berlin schnell mal – aber bitte bloß nicht unter die Räder eines Busses. Ein Leser beschreibt uns folgenden Vorfall vom vergangenen Sonntag: „Ich fuhr gegen 14:45 h mit meinem Freund gemeinsam den Kurfürstendamm Richtung Halensee entlang. Wir befanden uns auf der Busspur und hatten gerade die Kreuzung Uhlandstr./Kurfürstendamm passiert, als uns ein BVG-Bus der Linie M19 überholte und unmittelbar vor uns wieder einscherte. Der Bus näherte sich meinem Fahrrad schon bedenklich nahe, ich konnte jedoch noch auf die rechte Seite ausweichen. Mein Freund, der ca. 1 Meter hinter mir fuhr, hatte weniger Glück. Der Lenker seines Rades wurde vom Bus touchiert und er stürzte mit seinem Fahrrad. Fatalerweise wurde er, auf der der Seite liegend, vom Bus erfasst. Die letzten beiden Räder des Busses überrollten seinen linken Fuß. In der Notaufnahme der Charité sind multiple Frakturen des Fußes diagnostiziert worden. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, die Betriebsaufsicht der BVG war anwesend. Der Unfall hätte sicherlich noch schlimmer ausgehen können. Die Fahrweise des Busfahrers war unverantwortlich.“
Was aber passierte nun danach? Nach Schilderung unseres Lesers blieb der Busfahrer zunächst im Wagen sitzen. „Nach etwa 5 Minuten verließ er den Bus und begab sich zur Unfallstelle. Kein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung für den Vorfall, keine Frage zum Befinden des Unfallopfers. Er ging dann wieder zurück in den Bus und sprach ausschließlich mit der Polizei. Von Seiten der BVG gibt es bisher keinerlei Entschuldigung zu diesem Unfall. Wie schäbig.“
Also Checkpoint-Nachfrage bei der BVG: Doch diese kann „lediglich bestätigen, dass es dort einen Unfall mit Beteiligung eines Radfahrers gegeben hat. Die Ermittlung des Geschehens und der Unfallursache ist Aufgabe der Polizei, die ja auch vor Ort war“.
Also Nachfrage zur Nachfrage bei der Polizei: Diese bestätigt den Vorfall so, wie ihn der Geschädigte beschrieben hatte. Und sie weist darauf hin, dass man nur als „leicht verletzt“ gilt, wenn einem ein BVG-Bus über den Fuß fährt – allein stationär aufgenommene Unfallopfer gelten als schwer verletzt.
Also Nachfrage zur Nachfrage zur Nachfrage bei der BVG – ob sie sich denn nicht wenigstens entschuldigen wolle: „Wir können in einer laufenden polizeilichen Ermittlung nicht Stellung nehmen.“
Manchmal ist es bei Berlins Verkehrsbetrieben nicht nur für den Bus zu spät.