Weiter Streit um interne Unterlagen zur „Diese eG“
Der Untersuchungsausschuss hat die Beschlagnahme der Akte von Immobilienentwickler Bestgen beim Landgericht beantragt – und will dessen Geschäftsräume durchsuchen. Von Anke Myrrhe und Alexander Fröhlich
Bei den Vorgängen rund um die Genossenschaft „Diese eG“ kann man schon mal den Überblick verlieren. „Ich verstehe Ihr Schreiben so, daß Sie auf den Hinweis, daß die IBB mitgeteilt hat, daß Ihnen die Unterlagen vorliegen, es nicht für nötig befunden haben, nachzuforschen, ob Ihnen die Unterlagen vorliegen“, schrieb Rechtanwalt Johannes Eisenberg am 5. Juli an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Diese eG“ im Abgeordnetenhaus, Frank Zimmermann (SPD). Der versucht seit einigen Wochen Unterlagen von Eisenbergs Mandanten zu bekommen, dem Immobilienentwickler Thomas Bestgen, der allerdings der Meinung ist: Die Unterlagen liegen längst vor.
Bestgen, Geschäftsführer der UTB Projekmanagement, hatte das Lieblingsprojekt des Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrats Florian Schmidt (Grüne) gerettet, nachdem der sich mit dem Häuserkauf für die Genossenschaft finanziell übernommen hatte. Im Untersuchungsausschuss soll auch Bestgens Rolle geklärt werden – der allerdings wehrt sich mit Hilfe seines Anwalts Eisenberg. Der wiederum hat offenbar, nun ja, nicht die beste Meinung vom Ausschuss und dessen Vorsitzenden Frank Zimmermann (ebenfalls Jurist): „Ich weise vorsorglich und erneut darauf hin, daß Ihre Aktenanforderung auch formelle Fehler aufweist“, schrieb Eisenberg am 5. Juli. „Sie sind offenbar nicht einmal in der Lage, ein Aktenaushändigungsbegehren unter der Wahrung der Rechte der Betroffenen zu formulieren.“
Möglichweise fand der Ausschussvorsitzende das nicht so lustig, jedenfalls beantragte er gestern beim Landgericht Berlin die Beschlagnahmung sämtlicher Akten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung der „Diese eG“ durch Bestgen und seine Unternehmen stehen, und will dessen Geschäftsräume durchsuchen lassen. „Der Untersuchungsausschuss lässt sich hierbei insbesondere von der Besorgnis leiten, dass die in Rede stehenden Dokumente verändert oder gar zerstört werden“, schreibt Zimmermann. „Die UTB Projektmanagement GmbH und die IBB haben naturgemäß nicht denselben Aktenbestand hinsichtlich des Untersuchungsgegenstandes. Dem Ausschuss geht es insbesondere um interne Prozesse und Absprachen hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der ,Diese eG‘ durch die UTB Projektmanagement GmbH/Thomas Bestgen. Diese Unterlagen können nur bei der UTB selbst angefordert werden.“
Im Übrigen bestehe „ein erhebliches Eilbedürfnis“: Schließlich wird in knapp zwei Monaten gewählt – und damit endet auch die Arbeit des Untersuchungsausschusses.
Nachtrag: Das Landgericht Berlin hat den Ausschuss mit Schreiben vom 5. August 2021 hingewiesen, dass es voraussichtlich den Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses zurückweisen wird. Es sei unklar, inwieweit es sich bei den angeforderten Unterlagen um Beweismittel handeln könnte; noch sei ersichtlich, aus welchen Gründen die Unterlagen herausverlangt werden und es beständen weitere rechtliche Zweifel am Ziel und der Zulässigkeit des Antrags. Dem Verlangen stehe entgegen, dass der Ausschuss nie versucht habe, Herrn Bestgen als Zeugen zu hören, was sich aufgedrängt hätte. Der Ausschuss hat mit Schreiben vom 10. August 2021 unter Aufrechterhaltung seiner Rechtsposition den Antrag zurückgenommen. Die Beweisaufnahme wurde somit abgeschlossen,, damit der Abschlussbericht noch vor Ende der Legislaturperiode verfasst werden kann.
Die Redaktion