Verfassungsbeschwerde gegen Maskenpflicht

Wir kommen zu Corona:

90 Eilanträge gegen die Covid-19-Verordnungen sind beim Berliner Verwaltungsgericht eingegangen, und dem Verfassungsgerichtshof liegt eine 91-seitige Beschwerde des Berliners Maskenverweigerers Anatol Wiecki vor (dem Checkpoint übrigens auch) – der Mann sieht seine Grundrechte beeinträchtigt („Es obliegt dem Staat nicht, wann der Beschwerdeführer Alkohol kauft“). Auf Seite 84 beschreibt er einen Vorfall in der Schloßstraße: Demnach sollen ihn acht Polizisten zur Feststellung seiner Personalien festgehalten und in die Gefangenensammelstelle gebracht haben (Dauer der Aktion: 11.32 Uhr bis 14.59 Uhr). Und bei „Netto“, schreibt Wiecki, habe er wegen eines maskenlosen Einkaufs „lebenslanges Hausverbot“. Aber Alkohol gibt’s ja auch anderswo.