Polizei gegen Neuköllner Rechte

Gegen rechts geht’s weiter mit der Anschlagsserie in Berlin-Neukölln (72 Straftaten, darunter 23 Brandstiftungen). Die Brandstiftungen lassen sich bislang nicht nachweisen, Sachbeschädigung und Verwendung von Nazisymbolen allerdings schon.
Wie jetzt bekannt wurde, haben Polizei und Staatsanwaltschaft bereits im November Anklage gegen die zwei möglichen Haupttäter Sebastian T. und Tilo P. Anklage erhoben. Mit Sprüchen wie „MORD AN HESS!!!“ hatten die Neonazis unter anderem ein Einkaufszentrum, einen U-Bahnhof, einen Reiterhof, einen Dachdeckerbetrieb und eine Kindertagesstätte beschmiert. Der Haken: Das Amtsgericht Tiergarten lässt nur drei von insgesamt 14 Anklagepunkte für einen Prozess zu (die Schmierereien, in denen die beiden „S“ in „Hess“ als doppelte Sigrune gesprüht wurden), alle anderen Delikte seien „Zufallsfunde“ im Rahmen eines anderen Verfahrens (die politisch motivierte Brandstiftung), nicht „im Bereich der mittleren Kriminalität“, und deshalb nicht verwertbar. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft an die nächsthöhere Instanz ist raus. Zu Recht.