Gutachten gibt Zweifel auf: Ist das Teil-Verbot von „Wohnen auf Zeit“ in Berlin verfassungswidrig?

Der Berliner Senat konnte sich zuletzt darauf einigen, befristete und in der Regel möblierte Wohnungen in Milieuschutzgebieten zu untersagen. Dazu fehle ihm jedoch die die Gesetzgebungskompetenz, sagt Staatsrechtler Ulrich Battis. Von Daniel Böldt und Valentin Petri.

Gutachten gibt Zweifel auf: Ist das Teil-Verbot von „Wohnen auf Zeit“ in Berlin verfassungswidrig?
Foto: Imago / Sabine Gudath

Weniger sonnig sieht es bekanntlich auf dem Berliner Wohnungsmarkt aus. Der Berliner Senat konnte sich zuletzt immerhin dazu durchringen, das sogenannte „Wohnen auf Zeit“ – also befristete, in der Regel möblierte Wohnungen – in Milieuschutzgebieten zu verbieten.

Nur: Darf Berlin das überhaupt? Ein Gutachten des umtriebigen Staatsrechtlers Ulrich Battis kommt zu dem Schluss: Nein, Berlin fehle dazu, wie schon beim Mietendeckel, die Gesetzgebungskompetenz. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Unternehmen Wunderflats – einer Plattform für „Wohnen auf Zeit“.

Die zuständige Senatsbauverwaltung ficht das allerdings nicht an. Angesprochen auf die rechtlichen Zweifel verweist sie auf „zwei Rechtsgutachten und einen Aufsatz zum Thema, die die Zulässigkeit für möglich erachten“. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Zwei Juristen, drei Meinungen.