Zu spät beim Bürgeramt: „Die Pinke“ wird in Berlin nicht zur Bundestagswahl zugelassen
Nur um wenige Minuten verpasste die Partei hingegen die Einreichungsfrist für die Bundestagswahl – aus sehr berlin-typischen Gründen. Von Ann-Kathrin Hipp.
Das Wahljahr treibt kuriose Blüten: Im Saarland wurde die Landesliste der Grünen nicht anerkannt, in Berlin die Landesliste der Pinken. Während die Partei um Kanzlerkandidatin Baerbock vor allem an sich selbst scheiterte, scheiterten „Die Pinken“ nur knapp an Berlins Bürgerämtern. Die Kurzfassung: 500 „Unterstützerunterschriften“ braucht es laut Bundeswahlgesetz, um als Partei zugelassen zu werden. Da „Die Pinken“ allerdings nur zehn Tage vor Abgabeschluss überhaupt erst als Partei anerkannt wurden, wurd’s mit dem Stimmen-Sammeln knapp. Erst am finalen Wochenende hatte man alle zusammen. Am Montag wurden sie zur Gültigkeitsprüfung ins Bürgeramt Treptow-Köpenick gebracht. „Schaffen wir heute nicht“, hieß es da. Weil man es allerdings noch „heute“ schaffen musste, wurden die Unterschriften kurzerhand auf mehrere Bürgerämter verteilt. Ende der Geschichte: Das Auszählen (+ Transportweg) dauerte trotzdem zu lange, die Unterschriften landeten elf Minuten zu spät auf dem Zulassungstisch und die Zulassung wurde abgelehnt. Immerhin: Bei der AGH-Wahl darf die Partei antreten. Da mussten die Stimmen erst einen Tag später abgegeben werden.