Vor 148 Jahren geborener Mann soll sich beim Amtsgericht melden
Wenn Theodor Grünhut der Aufforderung nicht nachkäme, werde er für tot erklärt, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Die Recherche bringt Erschütterndes zutage. Von Lorenz Maroldt
Auf den ersten Blick wirkt es absurd bürokratisch – auf den zweiten erschütternd: Das Amtsgericht Lichtenberg fordert Theodor Grünhut auf, sich bis zum 10. März 2021 zu melden: „Anderenfalls kann er für tot erklärt werden.“ Als letzter Wohnort ist die Tolkmittstraße 3 in Kaulsdorf angegeben, als Geburtsdatum der 5. April 1872 – Theodor Grünhut wäre demnach, lebte er noch, 148 Jahre alt.
Es lassen sich Spuren finden von Theodor Grünhut: Im Arolsen-Archiv der NS-Verfolgten gibt es zu ihm einen Eintrag unter der Nummer 0732, Geburtsdatum und letzter Wohnort in Berlin stimmen überein. Auf einer handschriftlichen Karteikarte (F-/8-/20) fehlt nur ein „t“ in der Tolkmittstraße; sein Geburtsort wird mit „Kapach“ angegeben, eingekringelt ist das Wort „Tscheche“, und vermerkt ist auch: „verh.“ Eine zweite Karte, ebenfalls verknüpft mit dem Namen Theodor Grünhut, ist von der „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“, sie trägt die Nummer 59168 und einen Archivstempel („Carded on“) vom 16. August 1949.
442 Datensätze zum Namen „Grünhut“ sind bei Arolsen zu finden; die zentrale Datenbank von Yad Vashem kommt bei der Suche nach „Grünhut“ auf 1881 Einträge zu Opfern, die mit diesem Namen verbunden sind. Das Schicksal von Theodor Grünhut bleibt auch dort ungeklärt. Sicher ist nur: Er wird sich nicht melden bis zum 10. März 2021, 148 Jahre nach seiner Geburt – trotz Aufforderung des Amtsgerichts Lichtenberg, ergangen durch Beschluss am 2. Dezember 2020, Aktenzeichen 70 II 28/20.