„Hotspot der Kriminalität“: Wie München mit seinem „Görli“ umgeht

Der Görlitzer Park in Berlin hat ein Pendant: den Alten Botanischen Garten in München. Ein neues Maßnahmenpaket mit harten Verboten soll hier jetzt für mehr Sicherheit sorgen. Von Ann-Kathrin Hipp.

„Hotspot der Kriminalität“: Wie München mit seinem „Görli“ umgeht
Foto: Imago Images / Christian Mang

Szenenwechsel! Vergangene Woche berichtete die Süddeutsche Zeitung mal wieder von einem Großeinsatz an einem ​​„Hotspot der Kriminalität“, der „Garant für stete Negativ-Nachrichten“ ist (Alkohol-, Drogen-, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Todesfälle). „Mit weichen wie mit harten Maßnahmen“ wollten Stadt und Polizei, den Park wieder zu einem Ort zu machen, „den Münchner ohne Angst betreten können“. Moment mal: Münchner? Richtig gelesen! Was der Görli in Berlin ist, ist der Alte Botanische Garten in der bayerischen Hauptstadt. Auch hier diskutiert die Politik seit Jahren darüber, wie man die Lage in den Griff kriegt.

Das neueste Maßnahmenpaket (das der Münchner Stadtrat im Dezember beschließen will): ein Messer-, Cannabis- und Alkoholverbot. „Mit dem geplanten Cannabismitführ- und konsumverbot bekommen wir wirksame Eingriffsmöglichkeiten, den dort agierenden Drogendealern die Geschäftsgrundlage zu entziehen“, teilt die Polizei München auf Checkpoint-Anfrage mit. Etwaige Zaun-Initiativen gibt es bislang nicht. Ebenso wenig wie einen inhaltlichen Austausch mit Berlin. Einfache Begründung: „Die Berliner Polizei ist nicht Teil der Task Force.“

Und was sagt Berlin? Kann man da nicht vielleicht von- und miteinander lernen? Wir erinnern uns: Kai Wegner wäre es am liebsten, er „müsste den Zaun gar nicht bauen“ (CP von gestern).

Die Innenverwaltung teilt auf Anfrage zumindest mit, dass „Best Practice Beispiele“ aus anderen Städten „als Grundlage für einen individuellen Berlin-Weg” geprüft würden. Zum Messerverbot erklärt ein Sprecher, dass der Senat „zeitnah Waffen- und Messerverbotszonen einrichten“ werde. In Sachen Alkohol- und Cannabisverbot wird auf die Gesundheitsverwaltung verwiesen. Die wiederum verweist auf das Cannabisgesetz (in dem Abstände zu Kindergärten, Schulen etc. definiert sind) und die Bezirke (die „in eigener Zuständigkeit“ über Alkoholverbote in Grünanlagen entscheiden). Auf die Rückmeldung von xhain-Bürgermeisterin Clara Herrmann warten wir noch – die urlaubt gerade.