Weg vom Bett ins Homeoffice ist unfallversichert
Glück im Unglück für einen Beschäftigten, der auf der heimischen Wendeltreppe gestürzt war: Vor Gericht bekam er nun Recht. Aus dem Homeoffice-Checkpoint.
So, falls Sie sich nach dem Aufstehen plötzlich hinlegen sollten, tun Sie das bitte nur beim Gang zum heimischen Schreibtisch. Denn wer „auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt“, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht. Ein Beschäftigter war beim Wandeln in sein Büro eine Etage tiefer auf einer Wendeltreppe gestürzt und hatte sich einen Brustwirbel gebrochen. Seine Berufsgenossenschaft wollte allerdings keinen Arbeitsweg erkennen und deshalb keine Leistungen anerkennen. Das Gericht hatte dagegen Mitleid mit dem Mann (Details hier), der in seinem Homeoffice schon genug auszustehen hat: „Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken“. Auch ohne Sturz bestürzend.