Weg vom Bett ins Homeoffice ist unfallversichert

Glück im Unglück für einen Beschäftigten, der auf der heimischen Wendeltreppe gestürzt war: Vor Gericht bekam er nun Recht. Aus dem Homeoffice-Checkpoint.

Weg vom Bett ins Homeoffice ist unfallversichert

So, falls Sie sich nach dem Aufstehen plötzlich hinlegen sollten, tun Sie das bitte nur beim Gang zum heimischen Schreibtisch. Denn wer „auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt“, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht. Ein Beschäftigter war beim Wandeln in sein Büro eine Etage tiefer auf einer Wendeltreppe gestürzt und hatte sich einen Brustwirbel gebrochen.