Wenn der Milieuschutz Bewohner verdrängt

In Schöneberg dürfen betagte Mieter keinen Aufzug in ihr Wohnhaus einbauen lassen. Der Senat verteidigt das Verbot – es könnten ja auch Stufen abgebaut werden. Von Lorenz Maroldt

Wenn der Milieuschutz Bewohner verdrängt
Mehr Barrierefreiheit: Auch mit Flugtaxis kämen die Altmieterinnen in höhere Stockwerke ihres Wohnhauses. Foto: Patrick Pleul/dpa

Mit dem Milieuschutz will der Senat die Verdrängung alteingesessener Bewohnerinnen und Bewohner durch Luxussanierung verhindern – deshalb dürfen hier u.a. keine Aufzüge eingebaut werden. Was aber, wenn die alteingesessenen Leute auch älter werden? Ein Fall aus Schöneberg (Barbarossa-/Kyffhäuserstr.) verdeutlicht das Problem – hier hatte der Bezirk zwei Hausgemeinschaften (nur selbst genutzte Eigentumswohnungen, 80% der Bewohner über 60, viele seit mehr als 30 Jahren hier, einige von ihnen mobilitätseingeschränkt) den Aufzugeinbau verwehrt. Das stellt den Milieuschutz auf den Kopf – manche Menschen werden gerade deswegen nach Jahrzehnten aus ihrem Kiez verdrängt und zum Umzug in eine barrierefreie Wohnung gezwungen. Der Senat verteidigt das Vorgehen so (Drucksache 18/27821):

Die Nachrüstung von Aufzügen ist nur ein Element einer wirksamen Barriere-Reduktion im Wohnungsbestand. Genauso bedeutsam sind der Abbau von Schwellen und Stufen, Verbreiterungen von Türen, ausreichende Bewegungsflächen im Küche-Bad-Bereich, ebenerdige Einstiege in die Dusche bis hin zu ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Mobilitätshilfen.“

Ernsthaft, „der Abbau von Stufen“? Da fehlt ja bloß noch der Hinweis auf Flugtaxis zum Transport von Gehilfen und Einkaufstüten in den 4. Stock – und überhaupt: Was haben die Leute in diesem Alter noch draußen zu suchen? Der FDP-Abgeordnete Thomas Seerig, der die Anfrage stellte, kommentiert das so: „R2G sind die Erfordernisse von Barrierefreiheit und Inklusion in der Praxis eben egal.“ Im Koalitionsvertrag findet sich das Wort „Barrierefreiheit“, als Ziel formuliert, übrigens auf 187 Seiten gleich 35 Mal.