Urteile des Berliner Verwaltungsgerichts: AfD hat keinen Anspruch auf Besetzung der Bezirksstadträte
Um einen Stadtrat direkt durch das Verwaltungsgericht einsetzen zu lassen, stellte die AfD einen Antrag. Dieser wurde jedoch abgewiesen. Urteil: Es gibt kein „Besetzungsrecht“. Von Daniel Böldt.
Nächste juristische Schlappe für die AfD: Erst Anfang der Woche entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Partei keinen Anspruch darauf hat, Ausschussvorsitzende im Bundestag zu stellen. Ähnlich gilt das auch für die Besetzung von Bezirksstadträten, wie das Berliner Verwaltungsgericht nun in mehreren Hauptverfahren feststellte.
Hintergrund: Seit Jahren versucht die Partei in Spandau, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf einen AfD-Stadtrat durch die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung wählen zu lassen.