„Reduzierung des Gender Pay Gaps“: Grünen-Fraktion zahlt Mindestlohn von 27 Euro pro Stunde

Ab dem 1. Januar setzen die Grünen in Berlin eine einheitliche Lohnuntergrenze für ihre Mitarbeitenden fest. Einige Abgeordnete fürchten dadurch neue Gerechtigkeitsprobleme. Von Daniel Böldt.

„Reduzierung des Gender Pay Gaps“: Grünen-Fraktion zahlt Mindestlohn von 27 Euro pro Stunde
Foto: IMAGO / Depositphotos

Die Grünen-Fraktion startet mit einem egalitären Vorsatz ins neue Jahr: Ab dem 1. Januar sollen Abgeordnete ihren Mitarbeitenden mindestens 27 Euro pro Stunde bezahlen – und zwar unabhängig davon, welche Aufgabe sie ausüben. Ausgenommen sind lediglich geringfügig Beschäftigte und studentische Hilfskräfte.

In einer Mail des Fraktionsvorstands und der Interessenvertretung der Mitarbeitenden an die Grünen-Abgeordneten heißt es, dass dies ein weiterer „Schritt zur Reduzierung des strukturellen Gender Pay Gaps“ sei.

Nach Checkpoint-Informationen sind darüber allerdings nicht alle bei den Grünen glücklich. Das Geld, das jeder Abgeordnete für die Bezahlung seiner Mitarbeitenden erhält, kommt vom Land Berlin und ist gedeckelt. In diesem Jahr gibt es zwar rund 700 Euro mehr pro Abgeordnetem. Das wird bei vielen aber für den neuen Mindestlohn draufgehen. Dadurch wird wiederum der Lohnabstand für unterschiedlich qualifizierte Mitarbeitende geringer ausfallen. Manche Grüne fürchten dadurch neue Gerechtigkeitsprobleme.

Zudem stellt sich die Frage, ob das Vorgehen überhaupt rechtens ist. Für die Berufsgruppe „Sekretär/in“ sieht das Präsidium des Abgeordnetenhauses etwa einen Korridor von 18 bis 22 Euro pro Stunde vor. „Diese Gehaltsspannen sind verbindlich“, teilte Parlamentssprecher Denis McGee dem Checkpoint mit. Die Grünen sehen darin keinen Widerspruch. „Die Vergütung erfolgt immerin Abhängigkeit zur Aufgabe“, erklärte Fraktionssprecher Sebastian Brux. Die „Berufsgruppe der Sekretär:innen“ gebe es zudem „eigentlich nicht in unseren Abgeordnetenbüros“.