Saftige Strafen für Getränkeverkäufer
Das Ordnungsamt in Pankow geht bei seinen Gastwirten rigoros vor: Wer im Winter Getränke in Bechern ohne Deckel verkauft hat, wird nun nachträglich zur Kasse gebeten. Von Robert Ide
Den Deckel nicht drauf kriegt auch Pankows Ordnungsamt. Das verlangt von den um ihre Existenz kämpfenden Gastwirten in der Stargarder Straße in Prenzlauer Berg, die sich im beginnenden Winter mit einer Glühweinmeile ihre Kasse aufwärmten (Erlebnisbericht hier), nun nachträglich Ordnungsgelder – weil manche Getränke to go ohne Deckel obendrauf verkauft worden waren. „Das entspringt dem Feinsinn der gesetzlichen Vorgaben, die manche auch als Unsinn bezeichnen würden“, räumt Ordnungsstadtrat Daniel Krüger (für AfD) auf Checkpoint-Nachfrage ein. „Und was die unnötigen Verpackungen betrifft, ist ja die ganze Coffee-to-go-Kultur ein Frevel.“ Laut Infektionsschutzverordnung sei aber Alkoholverkauf nur in geschlossenen Behältern erlaubt gewesen. Die Senats-Wirtschaftsverwaltung lässt dazu auf Nachfrage wissen: „Deckel werden in der Infektionsschutzverordnung nicht erwähnt.“ Und damit Deckel zu und alle Fragen offen.