Aus der Reihe „Luthes Lunte“: Gibt‘s Doppelehen an Berliner Unis?
Neues aus der Reihe „Luthes Lunte“: Als der FDP-Abgeordnete Marcel L. auf der verzweifelten Jagd nach einem Skandal im rot-rot-grünen Berlin beim „Formblatt 3 BAföG“ an der Zeile 34 hängenblieb, wähnte er sich endlich am Ziel – was entdeckten da seine müden Augen? Unter dem Absatz „Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigte Person(en)“ steht doch tatsächlich u.a. „zweiter Ehegatte“. Zweiter Ehegatte! Hurra! Luthe träumte schon von Schlagzeilen wie „Bigamie in Müllers Bildungsstätten“, während er eine Anfrage an den Regierenden Wissenschaftsbürgermeister ziselierte: „Ist damit eine nach § 172 StGB strafbare Doppelehe bzw. ‚weiterer Ehegatte‘ im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu 1 C 15.17 vom 29.05.2018 gemeint?“ Doch statt Konfetti gab’s für Luthe wieder mal nur die kalte Dusche – Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach teilte ihm in Vertretung des Regierenden mit: „Mit dem Begriff ‚zweiter Ehegatte‘ ist die neue Ehe- oder Lebenspartnerin oder der neue -partner eines geschiedenen Elternteiles gemeint.“ Dazu auch unsere heutige Lektion „Mathe mit dem Checkpoint“: Die 2 kommt nach der 1.