Mietendeckel: Verfassungsgericht hört Parlamentspräsident an

Der Mietendeckel ist zurück im Parlament: Agh-Präsident Ralf Wieland forderte jetzt den Rechtsausschuss-Vorsitzenden Holger Krestel zu einer Stellungnahme fürs Bundesverfassungsgericht auf (Schreiben liegt dem CP vor). Er selbst, so Wieland, beabsichtige „die Rechtsauffassung zu vertreten, dass das Gesetz (…) mit dem Grundgesetz vereinbar und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück zuweisen ist.“ Der Berliner Verfassungsgerichtshof wird sich übrigens (vorerst) nicht mit dem Mietendeckel befassen – die Richter wollen die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten (vermutlich Q2/2021).