Kleine Parteien wollen digitaleres Wahlrecht erklagen – Grüne verzögern

Kandidatenaufstellung in Präsenz, Unterschriftensammlungen – im Lockdown fast unmöglich. Die kleinen Parteien gehen deshalb nun vor Gericht. Von Julius Betschka.

Kleine Parteien wollen digitaleres Wahlrecht erklagen – Grüne verzögern
Foto: Michael Kappeler/dpa

Jetzt geht’s vor Gericht. Weil sich Rot-Rot-Grün mit einem pandemie-gerechten Wahlrecht Zeit lässt, hat die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) jetzt Klage beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht. Die Piraten Berlin erklärten auf Checkpoint-Anfrage, sie wollten sich der Klage anschließen, wenn in vier Wochen nichts passiert sei. „Radikal:Klima“ und „Die Partei“ erklärten, keine Räume für analoge Aufstellungsversammlungen zu finden. Wie am Montag (CP 11.01.) berichtet, könnte die Pandemie kleine Parteien im schlimmsten Fall um die Abgeordnetenhauswahl bringen: Bei ihnen drängt die Zeit besonders, weil alle, die nicht schon im Parlament sitzen, bis Juli 2.200 Unterstützerunterschriften sammeln müssen – das geht aber nur, wenn Kandidaten nominiert sind.

Dabei liegt ein Gesetzentwurf für digitale Kandidatenwahlen und (im Notfall) eine komplette Briefwahl im Herbst schon vor. SPD und Linke haben ihn am Dienstag in ihren Fraktionen beschlossen. Nur die Grünen zögern und erklären, rechtliche Bedenken am Entwurf des SPD-Rechtspolitikers Sven Kohlmeier zu haben (was genau, lesen Sie hier). Einen eigenen Vorschlag gibt es bisher nicht, zwei Gespräche sollen abgesagt worden sein. Böse Stimmen in der Koalition behaupten, die Grünen hätten nicht den allergrößten Handlungsdruck – weil gerade ihre Klientel große Schnittmengen zu Piraten, Radikal:Klima oder ÖDP hat. Wertvolle Stimmen im womöglich engen Rennen ums Rote Rathaus. Ein klärendes Gespräch ist für heute angesetzt. Bis nächsten Mittwoch muss nun eine Lösung her – sonst würde sich das Gesetzgebungsverfahren bis in den März verzögern.